Ideal und Wirklichkeit
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Tierschutz
Überlegungen zum Tierschutz gab es in allen Kulturen. Im Europa des 19. Jahrhunderts veröffentlichte der Pfarrer Christian Adam Dann im Jahr 1822 eine Schrift mit dem Titel “Bitte der armen Thiere, der unvernünftigen Geschöpfe, an ihre vernünftigen Mitgeschöpfe und Herrn, die Menschen“.
Der Tierschutzgedanke entwickelte sich im Laufe der Zeit zum Allgemeingut. Im 20. Jahrhundert gab es immer wieder hoffnungserfüllte Fortschritte, die jedoch nicht ohne Rückschläge waren.
Das wachsende Bewusstsein spiegelt sich in der Gründung von Tierschutzvereinen, die sich wiederum in Dachorganisationen wie der Welttierschutzgesellschaft, Organisationen der einzelnen Länder wie dem deutschen Tierschutzbund und den Landestierschutzverbänden.
Allerdings überrascht es, dass in der Bundesrepublik Deutschland der rechtliche Bereich erst am Anfang des 21. Jahrhunderts grundlegend geordnet wurde. Im Jahr 2002 wurde das Tierschutzgesetz verfassungsrechtlich als §20a des Grundgesetzes verankert.
Aus dem Tierschutzgesetz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
In den folgende 20 Artikeln geht es um Nutzung, Töten von Wirbeltieren, Kupieren, Amputieren von Körperteilen, Qualzucht, Tierversuche, Zoophilie u.v.m.
50 Jahre Tierschutzgesetz
Anlässlich des 50. Jahrestags der Verabschiedung des Tierschutzgesetzes am 21. Juni 1972 erstellte WDR 5 ein “Zeitzeichen” . Sie finden es unter diesem Link.
Ausbildungsmethoden auf dem Prüfstand
Erinnern wir uns an Banchory Bolo . Dieses Vorbild aller Labrador Retriever bis heute galt als junger Hund als unerziehbar und ausbildungsresistent. Bevor er zu Lorna Countess Howe kam, hatten etliche professionelle Trainer seiner Zeit “sich die Zähne an ihm ausgebissen” – jedoch ohne Erfolg. Analysiert man seine von Lorna Countess Howe beschriebenen Verhaltensweisen, muss er in seiner Jugend mit brutaler Gewalt behandelt worden sein. Er war angsterfüllt, misstrauisch, bockig, unregulierbar und muss kräftig mit der Peitsche geschlagen worden sein ( vgl. seine Reaktion auf einen zufälligen Peitschenknall). Er sollte “gebrochen” werden.
Viele denken wahrscheinlich, das war am Anfang des 20. Jahrhunderts, also “Old School” . Damit haben wir nichts zu tun!
Täuschen Sie sich nicht, was in unserem Jahrhundert alles passiert und wie oft die Verhältnismäßigkeit von Massnahmen nicht beachtet wird.
“Lenken und Grenzen setzen” sind natürlich auch beim Training auf der Basis positiver Verstärkung nötig. Grenzen sind unverzichtbar beim Zusammenleben. Allerdings kommt es auf eine tierschutzgerechte Vermittlung an.
Die Geschichte von Scooter ist selbsterklärend – nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie das Beispiel von Patricia B. McConnell. Ausgehend von diesem Beispiel prüfen Sie sich selbst. Was ist wirklich verhältnismäßig? Wo überschreiten wir die rote Linie? – Sind wir wirklich bereit, Alternativen zu suchen?
Sie stehen offen zur Verfügung – wir stolpern schon fast über sie. Auf das Bewusstsein kommt es an!